{"id":3375,"date":"2021-02-07T20:18:27","date_gmt":"2021-02-07T19:18:27","guid":{"rendered":"https:\/\/marhama.org\/?page_id=3375"},"modified":"2023-09-21T10:02:53","modified_gmt":"2023-09-21T08:02:53","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/marhama.org\/?page_id=3375","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Satzung des Vereins Marhama e.V.<\/strong><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Der Verein fu\u0308hrt den Namen Marhama.<br \/>\n(2) Er ist unter der Nummer VR 8272 im Vereinsregister Bonn eingetragen. (3) Der Verein hat seinen Sitz in Bonn.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zwecke<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Die Zwecke des Vereins sind:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">a) Die Fo\u0308rderung von Bildung und Erziehung<br \/>\nb) Die Fo\u0308rderung der Entwicklungszusammenarbeit<br \/>\nc) Die Fo\u0308rderung mildta\u0308tiger Zwecke im Sinne des \u00a7 53 AO<\/p>\n<p>(2) Der Verein verwirklicht seine Satzungszwecke selbst durch:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">a) Die Fo\u0308rderung von Bildung und Erziehung insbesondere durch das Abhalten von<br \/>\nWorkshops, Seminaren und Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen fu\u0308r in Deutschland lebende Ausla\u0308nder, um deren Lebensbedingungen und die Integration in die deutsche Gesellschaft und Kultur zu verbessern.<br \/>\nb) Die Fo\u0308rderung der Entwicklungszusammenarbeit insbesondere durch die Unterstu\u0308tzung von Waisenkindern und sonstigen bedu\u0308rftigen Kindern, Jugendlichen und Familien in Entwicklungsla\u0308ndern durch die Hingabe finanzieller Mittel und\/oder durch Sachmittel (Schulbu\u0308cher, Schreibmaterial, Nahrung, Kleidung, Medizin etc.) und\/oder durch den Bau neuer und die Erhaltung vorhandener Infrastrukturen (z.B. Brunnen) sowie durch die finanzielle und sachliche Unterstu\u0308tzung von Bildungs- und Kultursta\u0308tten in Entwicklungsla\u0308ndern.<br \/>\nc) Die Fo\u0308rderung mildta\u0308tiger Zwecke insbesondere durch die Hingabe finanzieller Mittel und\/oder von Sachmitteln (insbesondere Nahrungsmittel, Kleidung und Medizin) an im Sinne des \u00a7 53 AO perso\u0308nlich und\/oder wirtschaftlich hilfsbedu\u0308rftige Personen im In- und Ausland.<br \/>\nDaneben verwirklicht der Verein seine Zwecke durch : die Beschaffung von Mitteln fu\u0308r die Verwirklichung der steuerbegu\u0308nstigten Zwecke einer anderen Ko\u0308rperschaft oder fu\u0308r die Verwirklichung steuerbegu\u0308nstigter Zwecke durch eine juristische Person des o\u0308ffentlichen Rechts; die Beschaffung von Mitteln fu\u0308r eine unbeschra\u0308nkt steuerpflichtige Ko\u0308rperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegu\u0308nstigt ist.<br \/>\nIm Rahmen all seiner vorbenannten Aktivita\u0308ten soll der Verein stets einen Beitrag zum Frieden und zum Versta\u0308ndnis zwischen den Kulturen leisten.<\/p>\n<p>(3) Zur Erfu\u0308llung seiner Aufgaben kann der Verein Zweigstellen in und au\u00dferhalb Deutschlands gru\u0308nden.<\/p>\n<p>(4) Der Verein wird sich zur Erfu\u0308llung seiner Aufgaben Hilfspersonen im Sinne von \u00a7 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit er die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.<\/p>\n<p>(5) Die Ta\u0308tigkeiten des Vereins werden neben der Verwirklichung der steuerbegu\u0308nstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinnu\u0308tzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinnu\u0308tzige und mildta\u0308tige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8220;Steuerbegu\u0308nstigte Zwecke&#8221; der Abgabenordnung.<br \/>\n(2) Der Verein ist selbstlos ta\u0308tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n(3) Mittel des Vereins du\u0308rfen nur fu\u0308r die satzungsma\u0308\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Ko\u0308rperschaft fremd sind, oder durch unverha\u0308ltnisma\u0308\u00dfig hohe Vergu\u0308tungen begu\u0308nstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Gescha\u0308ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Gescha\u0308ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Mitglied des Vereins kann nur werden, wer sich mit den Zwecken des Vereins, wie in \u00a7 2 erla\u0308utert, identifiziert.<br \/>\n(2) Mitglied des Vereins sind natu\u0308rliche und juristische Personen.<br \/>\n(3) Die Mitgliedschaft erfolgt auf schriftlichen Antrag, der vom Vorstand und der Mitgliederversammlung gepru\u0308ft wird und ggf. auch ohne Nennung von Gru\u0308nden zuru\u0308ckgewiesen werden kann.<br \/>\n(4) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. U\u0308ber den Ausschluss beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.<br \/>\n(5) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zula\u0308ssig und erfolgt durch schriftliche Erkla\u0308rung gegenu\u0308ber dem Vorstand.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftfu\u0308hrer. Die Mitgliederversammlung kann beschlie\u00dfen, dass allen Vorstandsmitgliedern oder einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern eine angemessen Vergu\u0308tung fu\u0308r ihren Zeitaufwand gezahlt wird.<br \/>\n(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen gewa\u0308hlt.<br \/>\n(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung fu\u0308r die Dauer von zwei Jahren gewa\u0308hlt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewa\u0308hlt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist mo\u0308glich.<br \/>\n(4) Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Soweit in dieser Satzung von \u201eVorstand\u201c die Rede ist, ist damit der (erweiterte) Vorstand im Sinne von Absatz 1 gemeint; der \u201eVorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB\u201c ist nur dann gemeint, wenn er ausdru\u0308cklich als solcher bezeichnet ist.<br \/>\n(5) Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende ko\u0308nnen andere Personen im Rahmen des rechtlich zula\u0308ssigen zur Vertretung des Vereins rechtsgescha\u0308ftlich bevollma\u0308chtigen. Der Vorstand kann ferner zur Fu\u0308hrung der Gescha\u0308fte der laufenden Verwaltung einen besonderen Vertreter im Sinne des \u00a7 30 BGB bestellen.<\/p>\n<p>(6) Der Kassierer verwaltet die Vereinskasse und fu\u0308hrt Buch u\u0308ber die Einnahmen und Ausgaben. Zahlungsanweisungen bedu\u0308rfen der Unterschrift des Kassierers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal ja\u0308hrlich statt, um den ja\u0308hrlichen Rechenschaftsbericht, \u00a7 7 Abs. 8, entgegenzunehmen und zu billigen.<br \/>\n(2) Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich und mindestens 4 Wochen im Voraus. Dabei muss die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitgeteilt werden. Eine Mitgliederversammlung wird auch dann einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.<br \/>\n(3) In die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung ko\u0308nnen \u2013 soweit rechtlich zula\u0308ssig \u2013 wa\u0308hrend der Versammlung weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden.<br \/>\n(4) Damit die Mitgliederversammlung beschlussfa\u0308hig ist, mu\u0308ssen mindestens zwei Drittel der Vereinsmitglieder anwesend sein.<br \/>\n(5) U\u0308ber die Annahme von Beschlussantra\u0308gen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br \/>\n(6) Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsa\u0308nderungen inklusive A\u0308nderungen des Satzungszwecks ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich.<br \/>\n(7) Abstimmungen erfolgen grundsa\u0308tzlich durch Handaufhebung; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.<br \/>\n(8) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere die Aufgabe, den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegenzunehmen und den Vorstand zu entlasten, d.h. insbesondere seine finanziellen Ausgaben und Entscheidungen zu billigen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Mitgliedsbeitra\u0308ge<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Beurkundung von Vereinsbeschlu\u0308ssen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Beschlu\u0308sse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungs-ergebnisses in einem Protokoll festzuhalten. Sie sind vom Schriftfu\u0308hrer zu unterschreiben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Auflo\u0308sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>(1) U\u0308ber die Auflo\u0308sung des Vereins kann eine Mitgliederversammlung mit Mehrheit von drei Vierteln der Vereinsmitglieder entscheiden.<br \/>\n(2) Im Falle der Auflo\u0308sung wickelt der Vorstand die dazu notwendigen Gescha\u0308fte ab.<\/p>\n<p>(3) Bei Auflo\u0308sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegu\u0308nstigter Zwecke fa\u0308llt das Vermo\u0308gen des Vereins an eine juristische Person des o\u0308ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegu\u0308nstigte Ko\u0308rperschaft zwecks Verwendung fu\u0308r die Fo\u0308rderung der Entwicklungszusammenarbeit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Bonn:14.06.2015<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Vorsitzender : Jandoubi Mohsen<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #ffffff;\">\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 <a style=\"color: #ffffff;\" href=\"http:\/\/www.baixarx.com\">Baixar\u00a0<\/a> \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 <a style=\"color: #ffffff;\" href=\"http:\/\/www.bytebaixar.com\">Bytebaixar<\/a><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Vereins Marhama e.V. &nbsp; \u00a7 1 Name, Sitz &nbsp; (1) Der Verein fu\u0308hrt den Namen Marhama. 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